1. Allgemeines
1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich für alle - auch zukünftigen -
Geschäfte, Vereinbarungen und Verhandlungen mit Unternehmern im
Sinne des §310 BGB, im folgenden Käufer genannt. Die Ungültigkeit
einer einzelnen Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene
Regelung gelten, die im Rahmen des gesetzlich Möglichen der unwirksamen
Klausel am nächsten kommt.
Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht
auf Rechte aus diesen Bestimmungen in einzelnen Fällen berührt
nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen Geschäftsverkehr.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt,
wenn und soweit wir uns ausdrücklich schriftlich hiermit einverstanden
erklären. Auch wenn der Käufer abweichende Geschäftsbedingungen
zugrunde legt, gelten spätestens mit dem Empfang unserer Ware unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
1.2 Erfüllungsort für die Zahlung der Vergütung
unserer Leistungen sowie für alle sonstigen Verpflichtungen des
Käufers ist, falls von uns nichts anderes angeordnet wird, der
Sitz der Firma Ermis Autolacke. Erfüllungsort für unsere Leistungen
ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes befindet, soweit
sich nicht aus der Art des Geschäftes notwendig ein anderer Erfüllungsort
ergibt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für
Wechsel- und Scheckklagen, mit Ausnahme des Mahnverfahrens, ist Kassel.
1.3 Wir sind berechtigt, Daten des Waren-
und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer an Dritte weiterzugeben.
1.4 Weitere, als die schriftlich niedergelegten
Vereinbarungen, wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, auch mündliche
Abmachungen, insbesondere mit Reisevertretern und telefonische Bestellungen,
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung
und begründen ohne diese keine Verpflichtung oder Haftung für
uns.
Kauf- und Werkverträge kommen nur aufgrund unserer
schriftlichen Bestätigung oder mit der Übersendung der Ware
oder der Durchführung der Arbeiten zustande. Nebenabreden, Erklärungen
im Rahmen einer Verkaufs- oder Einführungsberatung etc., wie auch
alle sonstigen Vereinbarungen, insbesondere Beschaffenheitsangaben und
Garantien der zu liefernden Sache und Vertragsänderungen sind für
uns nur verbindlich, wenn sie uns schriftlich erklärt oder bestätigt
worden sind. Der Käufer ist an seine Bestellungen, falls nichts
anderes vorgesehen ist, zwei Wochen gebunden, sofern sich nicht aus
den Umständen die Bindung für einen längeren Zeitraum
ergibt.
1.5 Die Übertragung oder Verpfändung
der Rechte des Käufers ist ebenso ausgeschlossen wie die Geltendmachung
durch Dritte.
2. Unterlagen und Muster
Die Angaben in den Beschreibungen, Prospekten etc., die
von uns erstellt und/oder bei unseren Offerten zugrunde gelegt werden,
sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sich nicht aus der
Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. Bei Verkauf nach Muster
gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit.
Zwischenzeitliche Verbesserungen sind möglich und geben dem Käufer
keine Rechte, z.B. zum Rücktritt etc..
3. Versand und Versicherung
Der Versand ist kostenfrei bei einem Mindestbestellwert
von Euro 50,-- (netto). Jeder Transport geht auf die Gefahr des Käufers,
auch bei frachtfreier Lieferung. Wir tragen keine Verantwortung für
Transportschwierigkeiten jeder Art. Versicherungen gegen Schäden
aller Art, Lieferungsverzögerungen usw. werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Käufers unter Berechnung der verauslagten Beträge
vorgenommen. Ist die Lieferung beschädigt, so hat der Käufer
dies sofort beim Liefernden Transporteur anzuzeigen und sich schriftlich
bestätigen zulassen. Bei versteckten Beschädigungen ist innerhalb
von fünf Werktagen durch geeignete Mittel der Nachweis zuerbringen.
4. Lieferung und Versicherung
4.1 Wir liefern innerhalb angemessener
Frist, es sei denn, wir haben einen bestimmten Termin schriftlich als
verbindlich bestätigt. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten
bei der Beschaffung von Waren oder Energie, Unregelmäßigkeiten
im Abladen der Waren, Behinderung von Arbeitskräften, Streik, Aussperrung,
behördliche Maßnahmen oder andere Störungen bei der
Produktion entbinden uns auch von im Einzelfall verbindlich vereinbarten
Lieferterminen und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne
dass dem Käufer deshalb irgendwelche Ansprüche zustehen.
Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht in diesen
Fällen erst zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits um mehr
als vier Wochen überschritten ist. Vorher besteht das Rücktrittsrecht
nur, wenn wir dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben, dass die
Lieferung durch uns nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Vorstehende
Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist
von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Erklärt der Käufer nicht
bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht
oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und
geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer weiteren
Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir unsererseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
Soweit der Käufer Schadensersatz verlangt, ist dieser
der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, den der Käufer
zusätzlich aufwenden muss, um gleichartige Ware in gleicher Menge
von einem Dritten zu beziehen, es sei denn, der Käufer hat vor
Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich darauf hingewiesen,
dass bei verspätet oder nicht erfolgter Lieferung ein besonders
hoher Schaden droht.
4.2 Ist Abnahme von Teillieferungen innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes vereinbart, so gilt eine ungefähr gleichmäßige
Verteilung der Lieferung als Bedingung. Erfolgt der Abruf nicht spätestens
innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung, so erlischt unsere Verpflichtung
zur Lieferung. Der Käufer bleibt aber auf unser Verlangen hin zur
Abnahme verpflichtet. Unser Anspruch auf Schadenersatz bleibt hiervon
unberührt. Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge
bleibt aus fabrikationstechnischen Gründen vorbehalten und stellt
keinen Sachmangel dar.
4.3 Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart
wurde, verstehen sich alle Angebots- und Verkaufspreise netto - das
heißt zuzüglich der Mehrwertsteuer.
4.4 Die Lieferung erfolgt ab dem Erfüllungsort.
Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, gilt diese nur für Bezüge
von mindestens Euro 50,-- (netto) und zwar bei Bahn- oder Spediteurtransport
nur frachtfreie Bahnstation des Käufers, bei Transport mit eigenem
LKW frei Haus. Es wird, soweit wir den Transport nicht selbst vornehmen,
stets nur die Stückgut- und Wagenladungsfracht ohne Flächenfracht
und Rollgeld für Empfang vergütet; Mehrkosten für Express-
und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Mehrfrachten,
die durch Erhöhung der Frachtsätze nach Abschluss des Vertrages
entstehen, hat der Käufer zu tragen.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlung hat innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zuzüglich der am Tage
der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer zu erfolgen. Bei Zahlung durch
Bankeinzug wird ein Skonto von 2 % auf den reinen Warenwert gewährt.
Ein Skontoabzug auf neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere
fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind.
5.2 Bei verspäteter Zahlung sind
unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
zu zahlen.
5.3 Wechsel werden nur aufgrund besonderer
Vereinbarungen und ebenso wie Schecks nur zahlungshalber angenommen.
Alle Kosten durch die Hereinnahme trägt der Käufer und sind
unmittelbar nach Aufgabe zu vergüten. Wir haften nicht für
rechtzeitige oder ordnungsgemäße Vorlegung, Protesterhebung
und Benachrichtigung sowie für eine etwaige Zurückweisung.
5.4 Gerät der Käufer mit seiner
Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen; alle
Stundungs-, Prolongations-, Ratenzahlungs- und sonstigen Finanzierungsabreden
sowie alle Nachlässe und Sondervorteile fallen fort. Sämtliche
uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers
werden sofort fällig, auch wenn dafür Wechsel entgegengenommen
worden sind. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn uns
Umstände bekannt werden, die die mangelnde Leistungsfähigkeit
des Käufers erkennen lassen. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt
vor allem durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank
als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Käufer verlangt
werden kann. Die gleichen Folgen greifen ein, wenn ein Wechsel des Käufers
zu Protest geht, eine Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolgt ist oder
ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird. Unser Rücktrittsrecht
bleibt hiervon unberührt.
5.5 Preisbeanstandungen müssen sofort
nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
5.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen
- das gleiche gilt für Leistungen des Käufers gleich welcher
Art - ist ausgeschlossen, soweit der Käufer nicht Rechte aus demselben
Vertragsverhältnis geltend macht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen
ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
6. Mängelrüge und Haftung
6.1 Beanstandungen können nur vor
Verwendung oder Vermischung der Waren und nur innerhalb von 14 Tagen
nach deren Erhalt geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen
innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Feststellung, spätestens innerhalb
eines Jahres nach ihrer Lieferung geltend gemacht werden. Bei mangelhafter
Ware bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern Ersatz. Sollte
auch die Ersatzlieferung mangelhaft sein oder die Nachbesserung fehlschlagen,
so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, soweit der
Mangel nicht unerheblich ist, oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz
statt der ganzen Leistung kann vom Käufer entsprechend den Vorgaben
in Ziffer 7 ebenfalls nur verlangt werden, soweit der Mangel nicht unerheblich
ist.
6.2 Beanstandungen sind in jedem Fall
ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder
sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen oder
von uns zur Anwendung empfohlen und die nicht gemäß den von
uns gegebenen Verarbeitungshinweisen verwendet worden sind. Wir übernehmen
keine Haftung für die sachgemäße Verarbeitung der von
uns gelieferten Materialien.
6.3 Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen
in Wort und Schrift, die zur Unterstützung des Käufers/Verarbeiters
aufgrund vorliegender Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem
derzeitigen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis gegeben werden,
sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den
Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.
6.4 Ansprüche wegen Mängeln
verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung der Ware beim Käufer.
Das gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurde. Im übrigen bleibt §444
BGB unberührt.
7. Schadensersatz
7.1 Schadensersatzansprüche, inklusive
Ansprüche wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen.
Insbesondere haften wir weder für Schäden, die am Liefergegenstand
selbst entstanden sind noch für Mangelfolgeschäden jeder Art;
ebenso haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Käufers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns
oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorgeworfen werden kann.
7.2 Haben wir fahrlässig eine für
die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt,
so ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren
Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss
oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar
waren.
7.3 §444 BGB, Schadensersatzansprüche
wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung
sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, auch aus zukünftigen Lieferungen,
unser Eigentum. Der Käufer darf die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen,
üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, vermischen
und/oder verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich alsdann
im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem Rechnungswert
des neuen Produkts auf das neue Produkt. Die Vermischung und/oder Verarbeitung
gilt als für uns erfolgt, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten
erwachsen. Soweit das Miteigentum an dem neuen Produkt nicht unmittelbar
auf uns übergeht, tritt der Käufer uns den entsprechenden
Miteigentumsanteil schon heute ab. Er wird die Sache wegen dieses Miteigentumsanteils,
der als Vorbehaltseigentum gilt, auch für uns verwahren.
Bei einer Veräußerung von Waren, die noch in
unserem Vorbehaltseigentum stehen, wird bis zur Tilgung sämtlicher
Forderungen schon jetzt der Teil der Gesamtforderung des Käufers
an seinen Abnehmer abgetreten, der dem Wertanteil unseres Eigentums
oder Miteigentums an den gesamten verkauften Waren entspricht.
Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen
unserer Rechte hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung
zu machen. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten
unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen
des Käufers insoweit zur Rückübertragung nach unserer
Wahl verpflichtet.
9. Verpackung
Alle Packmittel, deren Wert im Warenpreis nicht einbegriffen
sind, wie Fässer, Paletten usw. gelten als von uns leihweise gestellt.
Sie bleiben unser Eigentum und sind innerhalb 4 Wochen frachtfrei an
uns zurückzuschicken. Gehen die Packmittel innerhalb dieser Frist
nicht in gutem Zustand bei uns ein, ist der Wert, den die Packmittel
bei Wiederbeschaffung haben, zu vergüten. Die Entscheidung, ob
die Packmittel in gutem Zustand zu uns zurückgekommen sind, können
wir für den Käufer verbindlich treffen.
Ermis Autolacke
Kassel, 01.02.03